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März 18, 2025, 09:26:40
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Autor Thema: Wann muss man bei einem alten Mietvertrag renovieren?  (Gelesen 52 mal)
Charly
hat sonst nix zu tun...
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« am: März 01, 2025, 12:37:53 »

Hallo zusammen, ich ziehe demnächst aus meiner Wohnung aus und frage mich, ob ich noch renovieren muss. Mein Mietvertrag ist schon über 10 Jahre alt, und ich bin unsicher, welche Regelungen noch gelten. Wann muss man bei einem alten Mietvertrag renovieren bei Auszug?
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Kuckido
Foren-Gott
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« Antwort #1 am: März 01, 2025, 01:09:05 »

Servus Charly! Ob du bei einem alten Mietvertrag bei Auszug renovieren musst, hängt davon ab, was genau in deinem Vertrag steht und ob die Klauseln noch gültig sind. Früher waren viele Mieter verpflichtet, Schönheitsreparaturen wie Streichen oder Tapezieren durchzuführen. Doch durch einige Gerichtsurteile wurden viele dieser Klauseln für unwirksam erklärt. Besonders wenn die Wohnung beim Einzug unrenoviert war oder der Vertrag starre Fristen enthält, musst du oft nicht renovieren. Trotzdem gibt es Ausnahmen: Falls du die Wohnung stark abgenutzt hast, kann der Vermieter verlangen, dass du Schäden beseitigst. Am besten prüfst du deinen Mietvertrag oder holst dir rechtlichen Rat. Manche Vermieter bestehen trotzdem auf eine Renovierung, um Streit zu vermeiden, kann es hilfreich sein, eine gütliche Einigung zu suchen. Eine Mietrechtsschutzversicherung kann in solchen Fällen nützlich sein. Auch die Wohnungsübergabe sollte gut dokumentiert werden, um späteren Problemen vorzubeugen. Hast du vielleicht schon Erfahrungen mit der Renovierung bei Auszug aus einem alten Mietvertrag gemacht?
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