Servus Charly! Ob du bei einem
alten Mietvertrag bei Auszug renovieren musst, hängt davon ab, was genau in deinem Vertrag steht und ob die Klauseln noch gültig sind. Früher waren viele Mieter verpflichtet, Schönheitsreparaturen wie Streichen oder Tapezieren durchzuführen. Doch durch einige Gerichtsurteile wurden viele dieser Klauseln für unwirksam erklärt. Besonders wenn die Wohnung beim Einzug unrenoviert war oder der Vertrag starre Fristen enthält, musst du oft nicht renovieren. Trotzdem gibt es Ausnahmen: Falls du die Wohnung stark abgenutzt hast, kann der Vermieter verlangen, dass du Schäden beseitigst. Am besten prüfst du deinen Mietvertrag oder holst dir rechtlichen Rat. Manche Vermieter bestehen trotzdem auf eine Renovierung, um Streit zu vermeiden, kann es hilfreich sein, eine gütliche Einigung zu suchen. Eine Mietrechtsschutzversicherung kann in solchen Fällen nützlich sein. Auch die Wohnungsübergabe sollte gut dokumentiert werden, um späteren Problemen vorzubeugen. Hast du vielleicht schon Erfahrungen mit der Renovierung bei Auszug aus einem alten Mietvertrag gemacht?