Hey! Das ist ein wirklich spannendes Thema, mit dem du dich da auseinandersetzt.
Ich hoffe natürlich, dass dieser Fall nicht eintreffen wird, aber solltest du sterben, dann gibt es eigentlich auch recht genaue Regelungen, wer in dein Mietverhältnis eintreten darf.
Da ist es beispielsweise so, dass Personen aus deinem Haushalt sowieso automatisch den Mietvertrag übernehmen würden, wenn sie nicht rechtzeitig darauf verzichten.
Wenn du in deinem Testament einen Erben bestimmst, so kann dieser auch der neue Mieter werden.
Mitbewohner haben es hingegen nicht ganz so leicht. Sind die Mitbewohner allerdings auch Mitmieter, so haben diese immer auch den höchsten Anspruch darauf, die Wohnung zu bekommen.
Du siehst, das ist alles sehr umfangreich geregelt. Wenn du sonst noch Fragen hast, dann sieh doch einfach hier nach:
http://raeumungen.at/tod-des-mieters-was-erben-vermieter-wissen-sollten/